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Fensterbau-Fachbetrieb seit 2006 · eigene Fertigung in Hüttenberg-Rechtenbach Mo – Do 7 – 16 Uhr, Fr 7 – 14 Uhr 06441 210 23 22

Service-AGB (Serviceeinsätze und Reparaturen)

Fassung 2026-06 – gültig für kostenpflichtige Serviceeinsätze, Reparaturen und Wartungen von Gülak Fensterbau.

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für Serviceeinsätze, Reparaturen, Einstellarbeiten und Wartungen an Fenstern, Türen, Rollläden, Sonnenschutz- und Torelementen. Für Angebote, Aufmaß und Beratung zu neuen Bauelementen gelten sie nicht; diese Termine sind kostenlos und unverbindlich.

2. Terminanfrage und Zustandekommen des Vertrags

Die Auswahl eines Termins über unser Anfrageformular ist eine unverbindliche Terminanfrage und noch keine Terminzusage und kein Vertrag. Ein Vertrag über einen kostenpflichtigen Serviceeinsatz kommt erst zustande, wenn wir den angefragten Termin ausdrücklich schriftlich oder per E-Mail bestätigen. Wir können einen Alternativtermin vorschlagen oder die Anfrage ablehnen.

3. Preise

Alle Preise sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19 %.

  • Servicetechniker Fenster / Haustüren / Rollläden: 79,90 € je Stunde
  • Spezialservice Türen / Sonnenschutz / Tore: 89,90 € je Stunde
  • Kleinmaterial / Kleingeräte: 29,90 € je Auftrag
  • Anfahrt nach Zone: 29,90 / 44,90 / 54,90 / 74,90 / 99,90 €; außerhalb dieser Zonen 2,20 € je Kilometer

Die Arbeitszeit wird mit mindestens einer Stunde berechnet, danach je angefangene 15 Minuten. Fehlersuche und Diagnose gelten als Arbeitszeit. Ersatzteile und Sondermaterial werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Die maßgeblichen Preise sind auf unserer Serviceseite veröffentlicht.

4. Leistungsumfang, Ersatzteile

Der Serviceeinsatz umfasst die Prüfung und, soweit im Termin möglich, die Behebung der gemeldeten Störung. Ist ein Ersatzteil erforderlich, das nicht mitgeführt wird, endet der Einsatz mit der Diagnose; ein Folgetermin wird gesondert vereinbart und gesondert abgerechnet. Auf Wunsch erstellen wir vorab einen Kostenvoranschlag.

4a. Aufmaß und Verrechnung bei Auftragserteilung

Beratung und Aufmaß für neue Bauelemente sind kostenlos. Muss für ein Aufmaß im Rahmen eines kostenpflichtigen Serviceeinsatzes ein weiterer Termin gefahren werden, berechnen wir die dafür benötigte Arbeitszeit. Kommt es zum Auftrag, wird diese Arbeitszeit – je nach Umfang der bestellten Leistung – auf den Auftrag angerechnet. Die Anfahrtspauschale der jeweiligen Zone wird in jedem Fall berechnet und nicht verrechnet.

5. Absage, Verschiebung und Fehlfahrt

Beide Seiten können einen bestätigten Termin bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn kostenfrei verschieben oder absagen. In unserer Terminbestätigung erhalten Sie einen persönlichen Link, über den Sie Ihren Termin ansehen, einen neuen Termin vorschlagen oder den Termin absagen können. Innerhalb der letzten 24 Stunden ist der Termin bereits disponiert (Monteur, Fahrzeug, Material); eine Änderung ist dann nur noch telefonisch unter 06441 210 23 22 möglich.

Ein von Ihnen vorgeschlagener neuer Termin ist wie eine Terminanfrage zu behandeln: Der bisherige Termin bleibt bestehen, bis wir den neuen Termin bestätigen.

Wird ein bestätigter Termin später als 24 Stunden vor Beginn abgesagt oder ist zum vereinbarten Zeitpunkt niemand vor Ort beziehungsweise der Arbeitsbereich nicht zugänglich, berechnen wir eine Ausfallpauschale in Höhe einer Arbeitsstunde zuzüglich der Anfahrtspauschale der jeweiligen Zone. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Kann der Termin aus Gründen nicht eingehalten werden, die der Kunde nicht zu vertreten hat (z. B. Krankheit, Unfall), entfällt die Ausfallpauschale nach Absprache.

6. Mitwirkung des Kunden

Der Kunde sorgt für Zugang zum Objekt, für freien Zugang zu den betroffenen Elementen und für die Anwesenheit einer entscheidungsbefugten Person. Bei Arbeiten in Höhe oder an schwer zugänglichen Stellen ist auf besondere Gegebenheiten vorab hinzuweisen.

7. Zahlung

Die Rechnung ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist. Zahlung vor Ort ist möglich.

8. Gewährleistung und Haftung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln. Für Verschleißteile und für Mängel an Fremdfabrikaten, die nicht von uns geliefert wurden, haften wir nur im Rahmen der ausgeführten Arbeiten. Für Schäden aus einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Leben, Körper, Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleibt unberührt.

9. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossen werden, ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Einzelheiten und das Muster-Widerrufsformular finden Sie in unserer Widerrufsbelehrung. Soll der Serviceeinsatz noch innerhalb der Widerrufsfrist stattfinden, benötigen wir Ihr ausdrückliches Verlangen nach vorzeitigem Leistungsbeginn; bei vollständiger Leistungserbringung erlischt das Widerrufsrecht, bei einem Widerruf ist die bis dahin erbrachte Leistung anteilig zu bezahlen.

10. Datenschutz

Zur Bearbeitung Ihrer Anfrage und zur Durchführung des Serviceeinsatzes verarbeiten wir Ihre Kontakt- und Objektdaten. Näheres in unserer Datenschutzerklärung.

11. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Gülak Fensterbau
Schmalheck 15a
35625 Hüttenberg-Rechtenbach
Telefon: 06441 210 23 22
E-Mail: