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Fensterbau-Fachbetrieb seit 2006 · eigene Fertigung in Hüttenberg-Rechtenbach Mo – Do 7 – 16 Uhr, Fr 7 – 14 Uhr 06441 210 23 22
Energieberatung & Förderung

Neue Fenster – mit Förderung vom Staat

Wer alte Fenster gegen neue, gut gedämmte REHAU Fenster tauscht, spart Heizkosten und bekommt Geld zurück. Wir erklären Ihnen einfach, wie es geht.

Zwei Wege zur Förderung – Sie wählen einen

Für neue Fenster gibt es zwei Möglichkeiten. Beide sind für Eigentümer gedacht. Für dieselben Fenster können Sie nur einen der beiden Wege nutzen.

Weg 1 · Zuschuss

Geld vom BAFA

15 % der Kosten als Zuschuss
  • Gilt für Wohnhäuser, die älter als 5 Jahre sind
  • Ein Energieeffizienz-Experte ist Pflicht – er stellt den Antrag mit Ihnen
  • Antrag vor der Auftragsvergabe stellen
  • Gefördert werden bis 30.000 € Kosten pro Wohnung und Jahr, mit Sanierungsfahrplan (iSFP) bis 60.000 €
  • Die Kosten für den Energieberater werden zusätzlich mit 50 % bezuschusst
Weg 2 · Steuerbonus

Weniger Einkommensteuer

20 % der Kosten, verteilt auf 3 Jahre
  • Für Ihr selbst bewohntes Haus oder Ihre Wohnung, älter als 10 Jahre
  • Kein Antrag vorher nötig – einfach mit der Steuererklärung
  • Wir als Fachbetrieb stellen Ihnen die nötige Bescheinigung aus
  • Rechnung überweisen, nicht bar bezahlen
  • Bis zu 40.000 € Steuerersparnis pro Haus

Beispiel: Fenster für 10.000 €

Zuschuss BAFA (15 %)1.500 €
Steuerbonus (20 % über 3 Jahre)2.000 €
Dazu jedes Jahrweniger Heizkosten

Beim Steuerbonus muss Ihre Einkommensteuer hoch genug sein, damit Sie die volle Summe erhalten. Welcher Weg für Sie besser ist, besprechen wir gern gemeinsam.

Was müssen die Fenster können?

Gefördert werden nur Fenster, die besonders gut dämmen. Das zeigt der Uw-Wert: Je kleiner, desto weniger Wärme geht verloren.

BauteilFür die Förderung nötig
Fenster, Balkon- und TerrassentürenUw höchstens 0,95
HaustürenUD höchstens 1,3
  • REHAU SYNEGO und REHAU ARTEVO mit Dreifachverglasung erreichen diese Werte.
  • Wir stellen Ihre Fenster so zusammen, dass sie förderfähig sind – und schreiben die Werte ins Angebot.
  • Fachgerechter Einbau durch unser eigenes Montageteam, so wie es die Förderung verlangt.
REHAU ARTEVO Fenster mit Dreifachverglasung

Wichtig: Fenster mit Zweifachverglasung erfüllen die Werte meist nicht. Sagen Sie uns einfach, dass Sie Förderung möchten – dann planen wir es von Anfang an richtig.

So einfach läuft es ab

  1. Beratung bei unsWir schauen uns Ihre Fenster an und sagen Ihnen, was sinnvoll ist.
  2. AngebotSie bekommen ein kostenloses Angebot mit förderfähigen REHAU Fenstern.
  3. Förderung sichernZuschuss: Energieberater stellt den Antrag, bevor Sie beauftragen. Steuerbonus: nichts vorab nötig.
  4. Einbau & Geld zurückWir bauen ein und geben Ihnen alle Nachweise. Danach erhalten Sie Zuschuss oder Steuervorteil.

Häufige Fragen

Was macht ein Energieeffizienz-Experte?

Er ist ein unabhängiger Energieberater. Für den BAFA-Zuschuss prüft er die Fenster, stellt mit Ihnen den Antrag und bestätigt am Ende, dass alles richtig umgesetzt wurde. Experten in Ihrer Nähe finden Sie unter energie-effizienz-experten.de. Gerne nennen wir Ihnen auch Berater, mit denen wir zusammenarbeiten.

Darf ich schon vor dem Antrag unterschreiben?

Beim Zuschuss gilt: erst Antrag, dann Auftrag. Erlaubt ist ein Vertrag mit der Bedingung „nur wenn die Förderung bewilligt wird“. Beim Steuerbonus gibt es keinen Antrag vorab.

Was ist ein Sanierungsfahrplan (iSFP)?

Ein Plan vom Energieberater, der zeigt, wie Ihr Haus Schritt für Schritt saniert werden kann. Mit diesem Plan werden mehr Kosten gefördert. Lohnend ist das vor allem bei größeren Sanierungen.

Kann ich Zuschuss und Steuerbonus kombinieren?

Nicht für dieselben Fenster. Sie können aber zum Beispiel die Fenster über den Steuerbonus und eine andere Maßnahme über den Zuschuss fördern lassen.

Gibt es auch Geld für Haustüren und Rollläden?

Ja, auch neue Haustüren sind förderfähig, wenn sie gut genug dämmen. Fragen Sie uns einfach – wir prüfen es für Ihr Vorhaben.

Stand: Oktober 2026. Grundlage sind die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM, Fassung ab 21.07.2026) und § 35c Einkommensteuergesetz. Die Angaben sind vereinfacht und ohne Gewähr. Verbindlich sind die Regeln von BAFA und Finanzamt. Wir sind keine Steuer- oder Energieberater – bei Steuerfragen hilft Ihr Steuerberater.

Persönliche Beratung

Lieber persönlich beraten lassen?

Gerne beraten wir Sie, welche REHAU Fenster für Ihr Haus förderfähig sind und welcher Förderweg passt. Rufen Sie uns an oder besuchen Sie unsere Ausstellung in Hüttenberg-Rechtenbach (Mo – Do 7 – 16 Uhr, Fr 7 – 14 Uhr).

Titelbild und Produktbild: REHAU Industries SE & Co. KG